Aktuelle Gesetzesänderungen
– Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg
– Gebäudeenergiegesetz
– weitere relevante Gesetze im Bereich Energieeffizienz und Klimaschutz
Beratungsförderung Energieberatung Wohn- und Nichtwohngebäude
– Energieberatung vor Ort / iSFP
– Energieberatung nach DIN V 18599 Neubau und Sanierung Nichtwohngebäude
– Energieaudit DIN EN 16247
– Energiemanagement DIN 50001
BEG Förderung Wohngebäude Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus
– Aktuelles zu den wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen
– Mindestanforderungen energetische Fachplanung
– Nachhaltigkeitsstandard QNG
BEG Förderung Nichtwohngebäude Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus
– Besonderheiten bei der Anforderung zum Effizienzhaus
– Förderung kommunale Nichtwohngebäude
Gebäudeenergieberater
Der Bereich der Gebäudeenergieberatung unterliegt ständiger Aktualisierung und Veränderung. Neue Technik und geänderte gesetzliche Anforderungen sowie neue Förderrichtlinien erfordern regelmäßige Anpassungen in der Beratung. Damit Sie Ihre Beratungen aktuell halten und korrekt durchführen, an Förderprogrammen teilnehmen sowie Ihre Zulassungen erhalten können, müssen Sie regelmäßig Weiterbildungen mit unterschiedlichem Umfang nachweisen. Der notwendige Fortbildungsumfang hängt von Ihrer Ausbildung sowie Ihrer Tätigkeit im Bereich Energieberatung ab. Hinweils: Für die Verlängerung des Eintrags in die Energieeffizienz-Expertenliste benötigt ein Experte alle drei Jahre den Nachweis von 24 UE aus dem Fortbildungskatalog der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena). Weitere Hinweise hierzu unter: www.energie-effizienz-experten.de
Tobias Bacher
Termine
28.03.2025
11.07.2025
17.10.2025