Qualitätsnetzwerk Bauen | Schwarzwald-Baar-Heuberg

Bestandsimmobilie:

Sie wollen eine Immobilie kaufen, haben eine geerbt und fragen sich nun: was soll ich/ was muss ich sanieren? Das Gebäudeenergiegesetz macht hierzu viele Vorschriften und überträgt einige Verpflichtungen.

Sie sollten sich daher im Vorfeld über alle Maßnahmen und Ihre Pflichten informieren.

Hier geht’s zum Ratgeber:

Umsetzungshilfe:

1. Sanierungsbedarf

Energetische Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik bieten viele Vorteile. Durch einer solche Sanierung können Sie Heiz- und Stromkosten einsparen, erhöhen Ihr Wohnkomfort sowie den Wert Ihrer Immobilie und tragen zum Klimaschutz bei.

Wenn Sie einen Erstberatung haben möchten, ist diese durch Ihre regionale Klimaschutz- und Energieagentur Region Schwarzwald-Baar-Heuberg zusammen mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg möglich. Dann folgt die Energiediagnose und anschließend der Nachweis für Fördermittel.

Im Anschluss an der Erstberatung stehen Ihnen die Berater aus dem Qualitätsnetzwerk Bau zur Seite.

2. Energiechecks über Verbraucherzentrale + Energieberatung    

Um einen genauen Überblick über Ihre Sanierungsmaßnahme bzw. Ihren
Energieverbrauch und Ihre Einsparpotenziale zu erhalten, bietet die Klimaschutz-
und Energieagentur Region Schwarzwald-Baar-Heuberg zusammen mit der
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verschiedene, auf Ihre Bedürfnisse
abgestimmte Energiechecks an.

Die einfachste uns schnellste Möglichkeit ist ein kostenloser stationärer
Energiecheck in einem unserer Beratungsstandorte in der Region
Schwarzwald-Baar-Heuberg. Auf Ihren Wunsch hin kommen wir auch gerne bei Ihnen
vor Ort vorbei und erstellen mit Ihnen zusammen einen Energie- bzw. Heiz-Check.

Zu Ihrem Termin sollten Sie Ihre Verbrauchs Daten für Strom, Heizung und
Warmwasser sowie den letzten Bericht des Schornsteinfegers vorliegen haben.

Bei der Klimaschutz- und Energieagentur Region Schwarzwald-Baar-Heuberg können Sie
allerdings nicht die Erstellung eines Energieausweises und Sanierungsfahrplan
beauftragen. Der Energieausweis ist im Falle eines Verkaufs, Verpachtung oder
Neuvermietung eines Wohngebäudes gesetzlich vorgeschrieben. Die Kosten sind vom
Eigentümer zu übernehmen. Der Energieausweis betrachtet v.a. den energetischen
IST-Zustand des Gebäudes.

3. Sanierungsfahrplan  

Ein Sanierungsfahrplan zeigt auf, mit welchen Maßnahmen die Wärmeverluste und der Energiebedarf reduziert werden kann, und mit welchen Kosten abzgl. Förderung gerechnet werden muss. Zudem schafft der Sanierungsfahrplan Möglichkeiten zu

4. Sanierungsmöglichkeiten