Qualitätsnetzwerk Bauen | Schwarzwald-Baar-Heuberg

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Aufnahmeantrag für das Qualitätsnetzwerk Bauen der Klimaschutz u. Energieagentur Region Schwarzwald-Baar-Heuberg gGmbH

Hiermit beantrage ich für das nachfolgend genannte Unternehmen die Aufnahme als QNB-Mitglied ODER QNB-Netzwerkpartner:

Antragsteller:in ist

UND

Mitglied von:
Jahresbeitrag abhängig von der Mitarbeiteranzahl

Im Jahr 2024 entfällt die Aufnahmegebühr, ab 2025 berechnen wir 150 €.


als Handwerksbetrieb:


als Architektur-, Planungs- und Ingenieurbüro:


Datenschutz

Ich bestätige den Erhalt einer diesem Aufnahmeantrag beigefügten Abschrift des datenschutzrechtlichen Hinweisblattes für Antragsteller und Mitglieder und habe die datenschutzrechtlichen Hinweise zur Kenntnis genommen.

1. Die Klimaschutz- und Energieagentur Region Schwarzwald-Baar-Heuberg nimmt für sich die folgenden relevanten Daten aller Mitglieder und Partner des QNB in das eigene CRM-System auf:
- Telefonnummern/E-Mailadresse des Partners, der gesetzlichen Vertreter und der Ansprechpartner
- Bankverbindung(en)
- Beitritts- und ggf. Austrittsdatum
2. Sonstige Informationen, wenn und soweit sie zur Erfüllung des Zweckes des QNB erforderlich sind. Hierunter fallen u.a. die seitens des Partners durchgeführten Projekte, Speicherung der Fortbildungsnachweise und erbrachten Fortbildungen, Speicherung der Bewertungen durch Kunden des Partners
3. Jedem Mitglied und Partner wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet.
4. Nur die Geschäftsführung der Klimaschutz- und Energieagentur Region Schwarzwald-Baar-Heuberg sowie die Personen, für deren Aufgabenerfüllung die Kenntnis bestimmter Mitgliederdaten erforderlich ist, erhalten Zugriff auf die jeweils für die Ausübung ihrer Funktion erforderlichen Daten.
5. Mit Beendigung der Mitgliedschaft im QNB werden Firma, Name, Adressdaten und weitere persönliche Daten des Partners aus der Mitgliederverwaltung gelöscht. Hiervon ausgenommen sind personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung, d.h. Mitgliedsbeiträge, usw., betreffen. Entsprechende Daten werden gemäß den steuerrechtlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.
6. Die Klimaschutz- und Energieagentur Region Schwarzwald-Baar-Heuberg darf die Daten des Partners an Dritte zu den nachfolgenden Zwecken und Bedingungen weiterleiten, wenn

- Der Partner nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lt. a DSGVO eine ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt hat; oder,
- die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lt. f DSGVO zur Wahrung der berechtigten Interessen des Vereines oder die eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Partners oder die einer anderen betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen,
- für den Fall, dass für die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lt. c DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sowie
- dies gesetzlich zulässig und nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lt. b DSGVO für die Abwicklung des Mitgliedschaftsverhältnisses oder für die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist
Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen für Antragsteller, Mitglieder und Partner des QNB sind dem datenschutzrechtlichen Hinweisblatt des QNB zu entnehmen. Dieses Hinweisblatt ist dem Aufnahmeantrag als Anlage beigefügt und kann jederzeit bei der Klimaschutz- und Energieagentur Region Schwarzwald-Baar-Heuberg angefordert werden.

Mit Unterzeichnung und Übersendung dieses Antrags an die Klimaschutz u. Energieagentur Region Schwarzwald-Baar-Heuberg gGmbH beantrage ich die Mitgliedschaft im Qualitätsnetzwerk Bauen („QNB“).

Mir ist bekannt, dass die Aufnahme als Mitglied von verschiedenen im Mitgliedervertrag aufgeführten Voraussetzungen abhängt, die von der Klimaschutz u. Energieagentur Region Schwarzwald-Baar-Heuberg gGmbH geprüft werden, und dass das o.g. genannte Unternehmen erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch die Klimaschutz u. Energieagentur Region Schwarzwald-Baar-Heuberg gGmbH als Mitglied in das QNB aufgenommen wird.


Antragsteller:in ist

Im Jahr 2024 entfällt die Aufnahmegebühr, ab 2025 beträgt die Aufnahmegebühr 150 €.
Der Jahresbeitrag beträgt 1000 €.


Datenschutz

Ich bestätige den Erhalt einer diesem Aufnahmeantrag beigefügten Abschrift des datenschutzrechtlichen Hinweisblattes für Antragsteller und Mitglieder und habe die datenschutzrechtlichen Hinweise zur Kenntnis genommen.

1. Die Klimaschutz- und Energieagentur Region Schwarzwald-Baar-Heuberg nimmt für sich die folgenden relevanten Daten aller Mitglieder und Partner des QNB in das eigene CRM-System auf:
- Firma, Namen und Anschrift, und Namen der vertretungsberechtigten Personen und Ansprechpartner
- Telefonnummern/E-Mailadresse des Partners, der gesetzlichen Vertreter und der Ansprechpartner
- Bankverbindung(en)
- Beitritts- und ggf. Austrittsdatum
2. Sonstige Informationen, wenn und soweit sie zur Erfüllung des Zweckes des QNB erforderlich sind. Hierunter fallen u.a. die seitens des Partners durchgeführten Projekte, Speicherung der Fortbildungsnachweise und erbrachten Fortbildungen, Speicherung der Bewertungen durch Kunden des Partners
3. Jedem Mitglied und Partner wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet.
4. Nur die Geschäftsführung der Klimaschutz- und Energieagentur Region Schwarzwald-Baar-Heuberg sowie die Personen, für deren Aufgabenerfüllung die Kenntnis bestimmter Mitgliederdaten erforderlich ist, erhalten Zugriff auf die jeweils für die Ausübung ihrer Funktion erforderlichen Daten.
5. Mit Beendigung der Mitgliedschaft im QNB werden Firma, Name, Adressdaten und weitere persönliche Daten des Partners aus der Mitgliederverwaltung gelöscht. Hiervon ausgenommen sind personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung, d.h. Mitgliedsbeiträge, usw., betreffen. Entsprechende Daten werden gemäß den steuerrechtlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.
6. Die Klimaschutz- und Energieagentur Region Schwarzwald-Baar-Heuberg darf die Daten des Partners an Dritte zu den nachfolgenden Zwecken und Bedingungen weiterleiten, wenn

- Der Partner nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lt. a DSGVO eine ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt hat; oder,
- die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lt. f DSGVO zur Wahrung der berechtigten Interessen des Vereines oder die eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Partners oder die einer anderen betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen,
- für den Fall, dass für die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lt. c DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sowie
- dies gesetzlich zulässig und nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lt. b DSGVO für die Abwicklung des Mitgliedschaftsverhältnisses oder für die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist
Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen für Antragsteller, Mitglieder und Partner des QNB sind dem datenschutzrechtlichen Hinweisblatt des QNB zu entnehmen. Dieses Hinweisblatt ist dem Aufnahmeantrag als Anlage beigefügt und kann jederzeit bei der Klimaschutz- und Energieagentur Region Schwarzwald-Baar-Heuberg angefordert werden.

Mit Unterzeichnung und Übersendung dieses Antrags an die Klimaschutz u. Energieagentur Region Schwarzwald-Baar-Heuberg gGmbH beantrage ich die Mitgliedschaft im Qualitätsnetzwerk Bauen („QNB“).

Mir ist bekannt, dass die Aufnahme als Mitglied von verschiedenen im Mitgliedervertrag aufgeführten Voraussetzungen abhängt, die von der Klimaschutz u. Energieagentur Region Schwarzwald-Baar-Heuberg gGmbH geprüft werden, und dass das o.g. genannte Unternehmen erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch die Klimaschutz u. Energieagentur Region Schwarzwald-Baar-Heuberg gGmbH als Mitglied in das QNB aufgenommen wird.